Wer übernimmt die Kosten ambulanter Pflege?
Pflegebedürftigkeit trifft die meisten Familien unvorbereitet. Plötzlich stehen Fragen im Raum, für die es keine einfachen Antworten gibt – und gleichzeitig muss die Versorgung organisiert werden. Einer der größten Stressfaktoren dabei: die Finanzierung.
In Hamburg können die Kosten ambulanter Pflege je nach Situation von mehreren Stellen getragen werden: der Pflegeversicherung nach SGB XI, der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V, dem Sozialamt nach SGB XII oder durch private Mittel. Häufig sind es mehrere Kostenträger gleichzeitig. Was in Ihrer Situation gilt, klären wir gerne persönlich.
Pflegeversicherung – Leistungen, Pflegegrad und Begutachtung
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zuhause gepflegt wird, kann folgende Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen:
- Pflegegeld nach § 37 SGB XI
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
- Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
- Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI
- Individuelle Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Voraussetzung ist, dass die Pflegekasse eine Pflegebedürftigkeit feststellt und einen Pflegegrad zuordnet. Die Antragstellung erfolgt formlos oder per Formular direkt bei Ihrer Pflegekasse – diese erreichen Sie über Ihre Krankenversicherung.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung – in der Regel direkt bei der pflegebedürftigen Person zuhause. Bewertet wird, wie selbstständig jemand noch ist. Die Bewertung erfolgt in sechs gewichteten Modulen:
| Modul | Gewichtung | Prüfbereich |
|---|---|---|
| Modul 1 | 10% | Mobilität, z. B. Fortbewegung in der Wohnung |
| Modul 2 | 15%* | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
| Modul 3 | 15%* | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen |
| Modul 4 | 40% | Selbstversorgung, z. B. Körperpflege und Ernährung |
| Modul 5 | 20% | Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen |
| Modul 6 | 15% | Alltagsleben und soziale Kontakte |
* Nur das Modul mit dem höheren Wert fließt in die Gesamtbewertung ein.
Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad – von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf). Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.
→ Wir bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor: Zur Pflegeberatung
Pflegegeld 2026 – wenn Angehörige die Pflege übernehmen
Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, deren Pflege zuhause überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt wird. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei zur Unterstützung der häuslichen Pflegeorganisation eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich (ab 01.01.2026) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Der Antrag kann bereits parallel zur Begutachtung gestellt werden. Geben Sie bei der Antragsstellung an, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination gewünscht ist. Ein späterer Wechsel ist jederzeit möglich.
Pflegesachleistungen 2026 – wenn ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt
Wer einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragt, nutzt die Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Bei Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch.Wie beantrage ich Pflegegeld?
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen monatlich (ab 01.01.2026) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Wichtig: Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung, keine Vollversicherung. Was über das jeweilige Budget hinausgeht, muss grundsätzlich privat getragen werden – sofern nicht das Sozialamt einspringt.
→ Alle Pflegeleistungen im Überblick
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Wer den Sachleistungsbetrag nicht vollständig ausschöpft, erhält anteilig Pflegegeld für den nicht genutzten Rest. Diese sogenannte Kombinationsleistung lohnt sich immer dann, wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Versorgung übernimmt und Angehörige den anderen leisten.
Rechenbeispiel: Bei Pflegegrad 3 stehen 1.497 Euro Sachleistungen oder 599 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Wenn der Pflegedienst Leistungen im Wert von 748 Euro abrechnet – also 50% des Budgets – werden zusätzlich 50% des Pflegegelds ausgezahlt, also 299 Euro.
Um die Kombinationsleistung zu erhalten, muss diese bei der Pflegekasse beantragt werden – am besten direkt bei der Erstantragsstellung.
Entlastungsbetrag 2026 – 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad und muss nicht gesondert beantragt werden – er steht automatisch nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Bestimmte Leistungen zugelassener Pflegedienste
In Hamburg kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für registrierte Nachbarschaftshilfe und angestellte Haushaltshilfen genutzt werden.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht verbrauchte Monatsbeiträge können innerhalb desselben Kalenderjahres in den Folgemonat übertragen werden. Ein Restbetrag aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni des Folgejahres.
→ Zur Hauswirtschaftlichen Versorgung
Verhinderungspflege 2026 – Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – springt die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ein. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Seit dem 01.07.2025 gilt: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro finanziert. Die frühere getrennte Berechnung entfällt damit.
Während der Verhinderungspflege wird das bisherige Pflegegeld bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Ab 01.01.2026 müssen Erstattungen für Ersatzpflegekosten spätestens bis zum Ablauf des Folgejahres beantragt werden.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung 2026
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen stehen ab 01.01.2026 bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – viele Pflegedienste übernehmen das für ihre Klienten.
Technische Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator werden je nach Fall über die Pflegekasse oder die Krankenkasse finanziert. Die genaue Kostenübernahme variiert je nach Hilfsmittel und Kassenzugehörigkeit.
Wohnumfeldverbesserung
Für bauliche Maßnahmen, die das selbstständige Leben trotz Pflegebedürftigkeit sicherer machen – etwa Haltegriffe, ein barrierefreies Bad oder eine Rampe – sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt insgesamt bis zu 16.720 Euro.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer braucht regelmäßige Beratungseinsätze?
Wer Pflegegeld bezieht und keinen ambulanten Pflegedienst nutzt, muss der Pflegekasse regelmäßige Pflegeberatungen nachweisen – sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.
| Pflegegrad | Pflicht |
|---|---|
| Pflegegrad 2 & 3 | 2 Beratungstermine pro Jahr |
| Pflegegrad 4 & 5 | 1 Beratungstermin pro Quartal |
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Wir führen diese Beratungseinsätze durch und unterstützen Sie dabei, die Pflegesituation zu optimieren.
Leistungen nach Pflegegrad 2026 – alle Beträge im Überblick
Pflegegrad 1
- Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro/Monat
- Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 Euro
Pflegegrad 2
- Pflegegeld: 347 Euro/Monat
- Pflegesachleistungen: 796 Euro/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro/Monat
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 599 Euro/Monat
- Pflegesachleistungen: 1.497 Euro/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro/Monat
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
Pflegegrad 4
- Pflegegeld: 800 Euro/Monat
- Pflegesachleistungen: 1.859 Euro/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro/Monat
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
Pflegegrad 5
- Pflegegeld: 990 Euro/Monat
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro/Monat
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
Krankenversicherung – was zusätzlich möglich ist
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Wenn eine Krankenhausbehandlung durch häusliche Versorgung vermieden oder verkürzt werden kann, übernimmt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung die Kosten für häusliche Krankenpflege. Dazu gehören Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
Kann jemand den eigenen Haushalt wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht weiterführen, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Kosten variieren je nach Situation und Kasse; in der Regel ist eine Zuzahlung von mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Einsatztag vorgesehen.
Hilfe zur Pflege – wenn Pflegeleistungen nicht ausreichen
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und eigene Mittel die tatsächlichen Pflegekosten nicht abdecken, kann über das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden. Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Sozialleistung, bei der Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person sowie bestimmter Angehöriger geprüft werden.
Was wird durch die Hilfe zur Pflege finanziert?
- Ambulante Pflege durch Pflegedienste
- Pflegehilfsmittel und Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege und Tages-/Nachtpflege
- Weitere Leistungen, die nicht anderweitig abgedeckt sind
Wie beantrage ich Hilfe zur Pflege in Hamburg?
Die Antragstellung läuft in Hamburg über den Hamburg Service. Wichtig: Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt gewährt werden, ab dem der Bedarf bekannt ist.
Hamburg-spezifisches
- Pflegestützpunkte Hamburg: Kostenlose, kassenübergreifende Beratung zu allen Fragen rund um Pflege, Anträge und Finanzierung – unabhängig von Kassenzugehörigkeit oder Sozialleistungsbezug.
- Pflegenottelefon Hamburg: Rund um die Uhr erreichbar bei akuten Pflegekrisen – etwa wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt.
- Entlastungsbetrag in Hamburg: Nur für anerkannte oder ordnungsgemäß registrierte Angebote einsetzbar. Die Sozialbehörde Hamburg veröffentlicht eigene Listen zugelassener Angebote.
